Auf die Schnelle
Bedingungen zur Teilnahme am Sportbetrieb
hsb-Mitgliedschaft
Wenn Sie ständig am Sportbetrieb des hsb teilnehmen, müssen Sie Mitglied sein. Anmeldung bei der hsb-Geschäftsstelle, Grabenstrasse 19 (Meeboldhaus), 89522 Heidenheim, oder beim zuständigen Übungsleiter.
Mit der hsb-Schnupperkarte können Sie kostenlos an zwei Übungsstunden teilnehmen. Wenn Sie dann ab der dritten Stunde Mitglied werden, steht Ihnen das umfassende hsb-Sport- und Freizeitangebot zur Verfügung.
Beitrittserklärungen erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder bei unseren Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen.
Hinweis an die Eltern
Ihr Kind nimmt am Sportbetrieb des hsb teil.
Es kann vorkommen, dass durch aussergewöhnliche Umstände eine Übungseinheit ausfällt. Wir bemühen uns, Sie rechtzeitig zu informieren. Wenn Sie ihr Kind zur Übungsstunde bringen, informieren Sie sich bitte immer, ob diese stattfindet.
Wenn Sie wissen, daß Ihr Kind einer ständigen Aufsicht bedarf, bitten wir Sie dringend, Ihr Kind zu Beginn einer jeden Übungseinheit beim Übungsleiter persönlich abzugeben und zum Schluss beim Übungsleiter rechtzeitig wieder abzuholen.
Bei Fahrlässigkeit der Eltern übernehmen wir keine Garantie und Haftung.
Sportversicherung
hsb-Mitglieder sind über den Württembergischen Landessportbund (WLSB) gegen Sportunfälle versichert.
Wichtig ist bei einem Sportunfall die sofortige Meldung an die hsb-Geschäftsstelle. Die ärztliche Versorgung und Behandlung haben jedoch ganz normal über die zuständige Krankenkasse zu erfolgen, da die Sportversicherung keine private Unfallversicherung ist, sondern sich als Zusatzversicherung für Folgeschäden versteht.
Weiterhin hat der hsb eine Zusatzkaskoversicherung für den Einsatz von Pkws abgeschlossen mit einer Selbstbeteiligung von Euro 153,00. Auch hier ist im Schadensfall eine umgehende Meldung an die hsb-Geschäftsstelle erforderlich.
Wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben, sprechen Sie mit unseren Mitarbeiterinnen in der hsb-Geschäftsstelle.
Aktuelle Beitragssätze
Der Heidenheimer Sportbund erhebt lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 05. Juni 2010 vierterljährlich Mitgliedsbeiträge.
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt 4 Wochen zum Halbjahresende.
Abteilungen können zusätzlich einen Beitrag erheben.
Unser Beitrittsformular können Sie unter der Rubrik "Downloads" herunterladen. Bitte geben Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei unserer Geschäftsstelle in der Grabenstrasse ab. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader ab Version 4.0.
Mitgliedsbeiträge pro Person und Quartal
| Erwachsene | € 25,50 |
1. Kind | € 16,50 | |
| 2. Kind | € 15,00 |
3. Kind | € 13,50 | |
4. Kind | frei | |
| Familienbeiträge |
|
1. Erwachsener | € 25,50 | |
2. Erwachsener | € 18,00 | |
1. Kind | € 10,50 | |
2. Kind | € 10,50 | |
3. Kind | € 9,00 | |
4. Kind | frei | |
Alleinstehende erhalten beim Familienbeitrag eine Ermäßigung in Höhe von Euro 25,50 | ||
Behinderte (50 %) | € 12,00 | |
Rentner | € 16,50 | |
Passive Mitglieder | € 16,50 | |
Gesundheitssport | € 20,00 | |
Aufnahmegebühren | ||
Erwachsener | € 10,00 | |
Kinder | € 5,00 | |
Fälligkeit | ||
Der Quartalsbeitrag wird Mitte Quartal für das laufende Quartal fällig. | ||
Gebühren | ||
jede Mahnung | € 4,00 | |
jede Rechnung | € 4,00 | |
