Auf die Schnelle
Bedingungen zur Teilnahme am Sportbetrieb
hsb-Mitgliedschaft
Wenn Sie ständig am Sportbetrieb des hsb teilnehmen, müssen Sie Mitglied sein. Anmeldung bei der hsb-Geschäftsstelle, Grabenstrasse 19 (Meeboldhaus), 89522 Heidenheim, oder beim zuständigen Übungsleiter.
Mit der hsb-Schnupperkarte können Sie kostenlos an zwei Übungsstunden teilnehmen. Wenn Sie dann ab der dritten Stunde Mitglied werden, steht Ihnen das umfassende hsb-Sport- und Freizeitangebot zur Verfügung.
Beitrittserklärungen erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder bei unseren Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen.
Hinweis an die Eltern
Ihr Kind nimmt am Sportbetrieb des hsb teil.
Es kann vorkommen, dass durch aussergewöhnliche Umstände eine Übungseinheit ausfällt. Wir bemühen uns, Sie rechtzeitig zu informieren. Wenn Sie ihr Kind zur Übungsstunde bringen, informieren Sie sich bitte immer, ob diese stattfindet.
Wenn Sie wissen, daß Ihr Kind einer ständigen Aufsicht bedarf, bitten wir Sie dringend, Ihr Kind zu Beginn einer jeden Übungseinheit beim Übungsleiter persönlich abzugeben und zum Schluss beim Übungsleiter rechtzeitig wieder abzuholen.
Bei Fahrlässigkeit der Eltern übernehmen wir keine Garantie und Haftung.
Sportversicherung
hsb-Mitglieder sind über den Württembergischen Landessportbund (WLSB) gegen Sportunfälle versichert.
Wichtig ist bei einem Sportunfall die sofortige Meldung an die hsb-Geschäftsstelle. Die ärztliche Versorgung und Behandlung haben jedoch ganz normal über die zuständige Krankenkasse zu erfolgen, da die Sportversicherung keine private Unfallversicherung ist, sondern sich als Zusatzversicherung für Folgeschäden versteht.
Weiterhin hat der hsb eine Zusatzkaskoversicherung für den Einsatz von Pkws abgeschlossen mit einer Selbstbeteiligung von Euro 153,00. Auch hier ist im Schadensfall eine umgehende Meldung an die hsb-Geschäftsstelle erforderlich.
Wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben, sprechen Sie mit unseren Mitarbeiterinnen in der hsb-Geschäftsstelle.
Aktuelle Beitragssätze
Der Heidenheimer Sportbund erhebt lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 1997 vierterljährlich Mitgliedsbeiträge.
Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 1 Jahr. Kündigungen können mit einer 4-Wochen-Frist jeweils zum Halbjahres-Ende erfolgen.
Abteilungen können zusätzlich einen Beitrag erheben.
Unser Beitrittsformular können Sie unter der Rubrik "Downloads" herunterladen. Bitte geben Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei unserer Geschäftsstelle in der Grabenstrasse ab. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader ab Version 4.0.
Mitgliedsbeiträge pro Person und Quartal
Klasse I | Erwachsene | € 22,00 |
Klasse II | a) Kinder, Schüler, Jugendliche, bis 18 Jahre und in Ausbildung befindliche bis 21 Jahre | € 13,50 |
b) für das 2. Familienmitglied in Klasse II | € 12,00 | |
b) für das 3. Familienmitglied in Klasse II | € 10,50 | |
c) für das 4. Familienmitglied in Klasse II und weitere Familienmitglieder | frei | |
Klasse III | Behinderte auf Antrag | € 7,50 |
Rentner auf Antrag | € 12,00 | |
Gesundheits- und Rehasport | € 20,00 | |
Klasse IV | Familienbeitrag | |
Verheiratete (2 Mitgliedspersonen) ohne Kinder | € 36,00 | |
Verheiratete mit 1 Familienmitglied der Klasse II | € 45,00 | |
Verheiratete mit 2 Familienmitgliedern der Klasse II | € 54,00 | |
Verheiratete mit 3 Familienmitgliedern der Klasse II | € 62,00 | |
für das 4. und weitere Familienmitglieder | frei | |
In Gemeinschaft lebende Personen erhalten den Familienbeitrag auf Antrag | ||
Alleinstehende mit Kindern erhalten in Klasse IV eine Ermässigung von | € 14,00 | |
Klasse V | Unterstützende Mitglieder | € 14,50 |
Aufnahmegebühren | ||
bei Bahrzahlern pro Quartal für erstellte Rechnung bzw. Mahnung. | € 2,00 | |
Fälligkeit | ||
Der Quartalsbeitrag wird Mitte Quartal für das laufende Quartal fällig. | ||
Mahngebühr | ||
bei Barzahler pro Quartal für erstellte Rechnung bzw. Mahnung | € 2,00 | |
Fälligkeit | ||
Der Quartalsbeitrag wird Mitte Quartal für das laufende Quartal fällig | ||
